Hausordnung

1.  Die Schülerinnen und Schüler können sich morgens in der Pausenhalle und im Pausen­hof aufhalten. Sie gehen fünf Minuten vor Unter­richtsbeginn in die Klassen­zimmer. 


2.  Aus Gründen der Sicherheit ist während der Pausen der Aufenthalt in den oberen Stockwerken nicht erlaubt, auch nicht in den Toiletten. Das Verlassen des Schul­geländes während der Pausen geschieht auf eigenes Risiko.


3.  Die Klassenzimmer, Labore und Werkstätten werden während der Pausen und wäh­rend der Abwesenheit der Klassen von den jeweiligen Lehrkräften abgeschlossen.


4.  Die Schulanlage, die Möbel, Maschinen und Geräte werden von allen pfleglich behan­delt; Materialien und Energie werden sparsam verbraucht. In den Klassen­räumen sind zum Unterrichtsende die Stühle hoch zu stellen, damit die Zimmer ge­reinigt werden können.  


5.  Das Rauchen ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände gesetzlich verboten. Es gilt ein allgemeines Alkohol- und Rauschmittelverbot. Während des Unterrichts müssen Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichts­zwecken verwendet werden, ausgeschaltet sein.


6.   Motorräder, Mopeds und Fahrräder können auf der dafür vorgesehenen Parkfläche im Schulhof abgestellt werden. Wegen der geringen Zahl an schuleigenen Pkw-Parkplätzen können Parkerlaubniskarten nur in begründeten Fällen an gehbehin­derte Schüler ausgegeben werden.    


7.  Die Einfahrt in den Schulhof ist nur im Bedarfsfall für Anlieferungen erlaubt. Die Feuerwehreinfahrten müssen immer freigehalten werden.    


8.   Personen, die sich unberechtigt auf dem Schulgelände aufhalten, werden vom Ge­lände verwiesen. Dazu üben alle Lehrkräfte und der Hausmeister stellvertretend das Hausrecht aus. 


9.  Die Sicherheitsvorschriften und der Alarmplan müssen unbedingt beachtet werden. Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

 

 

Fürth, im September 2014