Um die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen und die strukturelle Benachteiligung von Frauen zu bekämpfen, hat der Freistaat Bayern für Beschäftigte im öffentlichen Dienst das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) erlassen, das zum 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist. Die Ziele des Gesetzes sind u. a.
Quelle: https://www.km.bayern.de/lehrer/dienst-und-beschaeftigungsverhaeltnis/gleichstellung.html (Stand 05.08.2021)
Als Gleichstellungsbeauftragte kümmere ich mich um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an unserer Schule und berate die Mitglieder der Schulfamilie.
Außerdem können Sie sich an mich wenden, wenn Sie Diskriminierung aufgrund der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz festgeschriebenen Merkmale erfahren, also "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" (AGG §1).
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