SMV

Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule mitzugestalten (BayEUG, Art.62).

Hierzu werden drei Schülersprecher(innen) und ihre Vertreter(innen) gewählt.

Aufgaben:

  • Wahrnehmen schulischer Interessen der Schüler
  • Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen
  • Durchführen von gemeinsamen Veranstaltungen
  • Übernahme von Ordnungsaufgaben

Rechte:

  • Informationsrecht: In allen SMV-betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert werden.
  • Anhörungs- und Vorschlagsrecht: Übermittlung von Wünschen und Anregungen der Schüler an Lehrkräfte, den Leiter der Schule und den Elternbeirat. 
  • Vermittlungsrecht: Auf Antrag der betroffenen Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen. 
  • Beschwerderecht: Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen. 
  • Bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken. 
  • Zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.
  • Die Tagessprecher können für jeweils ein Schuljahr eine Verbindungslehrkraft wählen.
Weitere Informationen unter: https://www.smv.bayern.de