SMV
Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule mitzugestalten (BayEUG, Art.62).
Hierzu werden drei Schülersprecher(innen) und ihre Vertreter(innen) gewählt.
Aufgaben:
- Wahrnehmen schulischer Interessen der Schüler
- Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen
- Durchführen von gemeinsamen Veranstaltungen
- Übernahme von Ordnungsaufgaben
Rechte:
- Informationsrecht: In allen SMV-betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert werden.
- Anhörungs- und Vorschlagsrecht: Übermittlung von Wünschen und Anregungen der Schüler an Lehrkräfte, den Leiter der Schule und den Elternbeirat.
- Vermittlungsrecht: Auf Antrag der betroffenen Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen.
- Beschwerderecht: Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen.
- Bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken.
- Zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.
- Die Tagessprecher können für jeweils ein Schuljahr eine Verbindungslehrkraft wählen.