Entschuldigungen
Krankmeldungen
Schüler*innen haben sich bis 07.45 Uhr in der Schule krank zu melden. Hierzu melden Sie sich bitte über Ihren WebUntis-Account an und setzen sich selbst auf „nicht anwesend". Eine telefonische Krankmeldung über das Sekretariat ist nur im Notfall vorgesehen.
- Jeder Fehltag muss entschuldigt werden. Sollte an dem Tag ein Leistungsnachweis (Versäumen Sie ohne AU einen Leistungsnachweis, so wird dieser nach § 12 Abs. 6 BSO mit der Note 6 bewertet) angesetzt sein, so muss außerdem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Kopie eingereicht werden (Tipp: abfotografieren und im WebUntis-Messenger an die Klassenleitung senden - einen genauen Leitfaden dazu finden Sie unter Downloads -> Anleitungen auf unserer Homepage).
- Bei einer Erkrankung von mehr als 2 Tagen, also ab dem 3. Krankheitstag, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (diese AU ist nach § 20 Abs. 2 Satz 3 BaySchO innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Erkrankung vorzulegen). Das Original ist beim Arbeitgeber einzureichen, und der Schule lediglich (wie unter 1. beschrieben) zur Kontrolle vorzulegen.
- Neben der grundsätzlichen Mitteilungspflicht bei ansteckenden Krankheiten (Masern, Covid-19, usw.) sind Schulen im Zeitraum von November bis März zusätzlich aufgefordert, Influenza-Fälle zu melden. Sollten Sie an der Influenza (Grippe, nicht Erkältung) erkrankt sein, so teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Krankmeldung mit (es besteht Meldepflicht).