Entschuldigungen

Krankmeldungen

Schüler*innen haben sich bis 07.45 Uhr in der Schule krank zu melden. Hierzu melden Sie sich bitte über Ihren WebUntis-Account an und setzen sich selbst auf „nicht anwesend". Eine telefonische Krankmeldung über das Sekretariat ist nur im Notfall vorgesehen.

  1. Jeder Fehltag muss entschuldigt werden. Sollte an dem Tag ein Leistungsnachweis (Versäumen Sie ohne AU einen Leistungsnachweis, so wird dieser nach § 12 Abs. 6 BSO mit der Note 6 bewertet) angesetzt sein, so muss außerdem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Kopie eingereicht werden (Tipp: abfotografieren und im WebUntis-Messenger an die Klassenleitung senden - einen genauen Leitfaden dazu finden Sie unter Downloads -> Anleitungen auf unserer Homepage).

  2. Bei einer Erkrankung von mehr als 2 Tagen, also ab dem 3. Krankheitstag, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (diese AU ist nach § 20 Abs. 2 Satz 3 BaySchO innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Erkrankung vorzulegen). Das Original ist beim Arbeitgeber einzureichen, und der Schule lediglich (wie unter 1. beschrieben) zur Kontrolle vorzulegen.

  3. Neben der grundsätzlichen Mitteilungspflicht bei ansteckenden Krankheiten (Masern, Covid-19, usw.) sind Schulen im Zeitraum von November bis März zusätzlich aufgefordert, Influenza-Fälle zu melden. Sollten Sie an der Influenza (Grippe, nicht Erkältung) erkrankt sein, so teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Krankmeldung mit (es besteht Meldepflicht).