Gastschulantrag

Hier finden Sie den Gastschulantrag, wenn wir die zuständige Sprengelschule wären (Betriebssitz):

Gastschulantrag (PDF 277,0 kB)

Grundsätzlich ist es nach Art. 43 Absatz 5 BayEUG möglich, einen Gastschulantrag für eine andere Berufsschule zu stellen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Der Antrag muss bei der Sprengelschule abgegeben werden. Erst wenn der Gastschulantrag genehmigt ist, darf in die Gastschule gewechselt werden.

Regelmäßig kein wichtiger Grund für eine Genehmigung sind im Großraum Nürnberg – Fürth – Erlangen – Schwabach bessere Verkehrsverbindungen vom Wohnort zur Gastschule. Ein Gastschulantrag hat in diesem Fall keine Aussicht auf Genehmigung.

Weitere Informationen finden Sie hier (externer Link):

http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/685959498873